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Salvia Software
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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Prismamed GmbH für Salvia Software.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Prismamed GmbH
in der Fassung vom 26.10.2026

Anwendung

Die vorliegenden AGB der Firma Prismamed GmbH (im Folgenden PRISMA) beziehen sich auf Verkauf und Lieferung von Software für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker („Salvia Software“). Sie gelten für alle Lieferungen und Leistungen der PRISMA und werden vom Kunden durch dessen Auftragserteilung/ Bestellung ausdrücklich anerkannt. Bei zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden muss sich PRISMA nicht erneut auf diese AGB berufen.

Unsere AGB gelten für Geschäfte der PRISMA mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, also natürlichen und juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nicht, es sei denn es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung unsererseits vor.

Angebot, Vertrag und Preise

Unsere Angebote haben eine Geltungsdauer von 21 Tagen ab Datum des Angebotes. Der Vertrag kommt zustande, wenn unser Angebot im Geltungszeitraum und ohne Änderungen durch Erklärung des Kunden in Schrift- oder Textform oder über unsere Online-Bestellung (Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“) angenommen worden ist.

Grundlage der Preise sind unsere jeweils gültigen Listenpreise. Als Bruttopreise (inkl. MwSt.) ausgewiesene Preise enthalten die zum Leistungszeitpunkt gültige Mehrwertsteuer, im Übrigen kommt diese hinzu. Für Abonnements gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise; deren Anpassung richtet sich nach der Lizenzvereinbarung. Die Preise werden angepasst, wenn vom Kunden nachträglich Änderungen gewünscht werden.

Lieferung und Zahlung

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie zuvor durch wechselseitige schriftliche Erklärung als Fixtermine vereinbart worden sind. In Verzug kommt PRISMA erst durch schriftliche Mahnung des Kunden.

Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, dessen Belieferung mit unseren Produkten und/oder Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Das gilt sinngemäß auch bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden. Die sonstigen gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.

Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist (z. B. in der Lizenzvereinbarung oder bei Zahlung per SEPA-Lastschrift), innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug auf das in der Rechnung benannte Konto von PRISMA spesenfrei zu bezahlen. Im Falle der Stundung oder des Zahlungsverzuges hat der Kunde den Rechnungsbetrag mit 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verzinsen.

Der Kunde ist zur Zurückbehaltung, Aufrechnung oder Minderung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Mängelrügen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich gegenüber PRISMA zu erheben. Entsprechendes gilt im Fall der Ersatz- und/oder Nachlieferung.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Ware. Gewährleistungsansprüche des Kunden – soweit von PRISMA zu vertreten – beschränken sich bei fristgerechter Rüge auf Nachbesserung oder nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung. Schlägt diese fehl, so kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht entfällt bei einem unerheblichen Mangel. Wurde der Rücktritt bzw. der Minderungsanspruch erklärt, so entfällt der Anspruch auf mangelfreie Ersatz-/Lieferung. Gewährleistungen sind nicht als Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien i.S.d. §§ 443, 444 BGB zu verstehen.

Haftung

1. PRISMA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PRISMA nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

3. Für den Verlust von Daten haftet PRISMA nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung für ihre Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Beruhen Fehler der Software auf einer Änderung der Einsatz- und Betriebsbedingungen, auf Bedienungsfehlern oder auf vertragswidriger Nutzung, haftet PRISMA dafür nur in den Fällen der Nr. 1. PRISMA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der in den jeweiligen Datenbanken enthaltenen Einträge.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PRISMA.

Zweckbestimmung

Salvia Software inkl. aller enthaltenen Module dient der elektronischen Dokumentation und Speicherung von anderweitig erhobenen Daten. Salvia Software ist nicht geeignet zur Erhebung einer Diagnose oder zur Hilfe einer Therapieentscheidung. PRISMA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der in den jeweiligen Datenbanken enthaltenen Einträge. Salvia Software inklusive ihrer einzelnen Module ist kein Medizinprodukt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR). Salvia Software bietet keine automatisierten Entscheidungen und Maßnahmen und ist nicht zur Nutzung durch Laien bestimmt.

Rechte an der Software

PRISMA überträgt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der gelieferten Software zur bestimmungsgemäßen Nutzung gemäß Angebot. Der Kunde darf die Software und seine Nutzungsberechtigung hieran auf einen anderen Anwender nur übertragen, wenn er selbst unwiderruflich auf die weitere Nutzung verzichtet und der neue Anwender durch schriftliche Erklärung gegenüber PRISMA in die Bedingungen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages eintritt.

Das Kopieren der Software ist nur im Rahmen der Datensicherung zulässig. Sicherungskopien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Verletzt der Vertragspartner schuldhaft Urheberrechte und/oder urheberrechtliche Nutzungsrechte von PRISMA, so hat er eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Lizenzsumme zu zahlen. Nachweis und Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten. Im Übrigen wird auf §§ 69 a ff. Urheberrechtsgesetz – insbes. § 69 c und § 69 f – verwiesen.

Sofern PRISMA dem Kunden Updates ihrer Software online zur Verfügung stellt, darf der Kunde sie kostenfrei nutzen. Upgrades sind jeweils mit gesonderter Vereinbarung zu erwerben.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von PRISMA. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware bis zum Eigentumsübergang nicht zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, oder nach dem Abschnitt „Rechte an der Software“ dieser Bedingungen auf einen anderen Anwender zu übertragen.

Abschließende Bestimmungen

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Bei Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB und/oder sonstiger Regelungen des zwischen den Vertragspartnern geschlossenen Vertrages bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, diese unwirksame/ undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame/durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem von ihnen angestrebten Vertragszweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gilt sinngemäß auch für die Ausfüllung von Regelungslücken.

Sämtliche Erklärungen zur Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und PRISMA bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z. B. E-Mail). Das Abweichen von diesem Formerfordernis bedarf ebenfalls der Textform.

Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. PRISMA verarbeitet die im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten zur Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.